Dienstwagenrechner — 1%-Regelung und Fahrtenbuch vergleichen
Bruttolistenpreis, Entfernung und Fahrzeugtyp eingeben — der Rechner ermittelt den geldwerten Vorteil nach der 1%-Regelung inklusive Arbeitsweg-Zuschlag, schätzt die Steuerlast in Euro und vergleicht mit der Fahrtenbuchmethode.
Angaben zum Dienstwagen
Bruttolistenpreis, Entfernung und Fahrzeugtyp eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Geldwerter Vorteil nach Zuzahlung
Geschätzte Steuerlast (Grenzsteuersatz)
Schätzung auf Basis des eingegebenen Grenzsteuersatzes — ohne Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und individuelle Freibeträge.
Fahrtenbuch-Vergleich (optional)
Tatsächliche Fahrzeugkosten und privaten km-Anteil eintragen, um die Fahrtenbuchmethode nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG gegenzurechnen.
Eigene Fahrzeugkosten eintragen
Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (1%-Regelung, Grundbetrag und 0,25 %/0,5 %-Vergünstigung für Elektro-/Hybridfahrzeuge, Preisgrenze 100.000 € seit 1.7.2025) und § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG (Arbeitsweg-Zuschlag 0,03 % je Entfernungskilometer), Satz 3 EStG (Fahrtenbuchmethode). Stand 2026.
Über dieses Werkzeug
Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagen-Überlassung zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die 1%-Regelung ist einfach, aber pauschal — bei geringer Privatnutzung oder hohem Listenpreis kann die Fahrtenbuchmethode günstiger sein. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Was dieser Rechner nicht abbildet
6 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Keine Prüfung der 50%-Mindestnutzung: Die 1%-Regelung setzt voraus, dass der Wagen zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird — dieser Rechner unterstellt das, ohne es zu prüfen.
- Keine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs (lückenlos, zeitnah, ohne nachträgliche Änderungen) — die Fahrtenbuchmethode entfällt sonst rückwirkend.
- Nur laufende monatliche Zuzahlungen werden abgezogen (Feld „Zuzahlung/Nutzungsentgelt“). Eine einmalige Zuzahlung zur Anschaffung (z.B. Leasingsonderzahlung), die nach BMF-Vorgaben auf die Nutzungsdauer verteilt wird, bildet dieser Rechner nicht ab.
- Die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage folgt eigenen Regeln und übernimmt die 0,25%-/ 0,5%-Vergünstigung nicht — dieser Rechner bildet nur die Lohn-/Einkommensteuer ab.
- Die Steuerlast-Schätzung nutzt nur den eingegebenen Grenzsteuersatz — Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und individuelle Freibeträge bleiben unberücksichtigt.
- Keine Sonderregeln für Selbstständige/Kleinunternehmer bei der Bemessung des Bruttolistenpreises — dieser Rechner richtet sich an den Regelfall Arbeitnehmer.
Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Wie funktioniert die 1%-Regelung für den Dienstwagen?
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (inkl. Sonderausstattung und Umsatzsteuer, Stand Erstzulassung) als geldwerter Vorteil zum steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzugerechnet — unabhängig vom tatsächlichen Wert oder Alter des Fahrzeugs.
Was ist der 0,03%-Zuschlag für den Arbeitsweg?
Zusätzlich zur 1%-Regelung kommt nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG ein Zuschlag von 0,03 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pro Monat hinzu. Bei unter 180 Fahrten im Jahr gilt wahlweise 0,002 % je tatsächlicher Fahrt statt der 0,03%-Monatspauschale — es zählt automatisch die günstigere Variante.
Wie werden Elektro- und Hybridfahrzeuge begünstigt?
Reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € (Grenze seit 1.7.2025) werden nur mit 0,25 % statt 1 % versteuert. Extern aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in) erhalten 0,5 % statt 1 %. Hybridfahrzeuge ohne externe Lademöglichkeit erhalten keine Vergünstigung und werden wie Verbrenner mit 1 % versteuert. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
Wann lohnt sich die Fahrtenbuchmethode statt der 1%-Regelung?
Die Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG) kann günstiger sein bei geringer privater Nutzung oder hohem Bruttolistenpreis, da nur die tatsächlichen Kosten anteilig zur privaten km-Quote angesetzt werden. Voraussetzung ist ein ordnungsgemäßes, lückenloses und zeitnah geführtes Fahrtenbuch ohne nachträgliche Änderungen — sonst entfällt die Methode rückwirkend.
Wie berechne ich die tatsächliche Steuerersparnis in Euro?
Grenzsteuersatz eingeben (z.B. laut BMF-Abgabenrechner oder Lohnabrechnung, typischerweise 14–45 %) — der Rechner multipliziert den geldwerten Vorteil damit und schätzt so die monatliche und jährliche Steuerlast in Euro. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und individuelle Freibeträge bleiben dabei unberücksichtigt, es handelt sich um eine Schätzung.
Mindert eine Zuzahlung an den Arbeitgeber den geldwerten Vorteil?
Ja. Eine monatliche Zuzahlung oder ein Nutzungsentgelt an den Arbeitgeber mindert den geldwerten Vorteil unmittelbar, höchstens jedoch auf 0 € (BMF-Schreiben vom 4.4.2018, IV C 5 - S 2334/18/10001). Eine einmalige Zuzahlung zur Anschaffung wird nach anderen Regeln auf die Nutzungsdauer verteilt und ist in diesem Rechner nicht abgebildet.
Ist der Dienstwagenrechner kostenlos und werden meine Daten übertragen?
Ja, die Nutzung ist kostenlos und ohne Anmeldung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser — es werden keine Fahrzeug- oder Kostendaten an einen Server übertragen oder gespeichert.